§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Das Markenwerk GmbH, Kurt-Sattler-Straße 9, 38315 Hornburg (im Folgenden „Markenwerk") und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (im Folgenden „Kunde") über die Erbringung von Beratungs-, Marketing-, Konzept- und Software-Dienstleistungen, insbesondere im Bereich E-Commerce-Wachstum, KI-gestütztes Marketing und Performance-Marketing.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Markenwerk stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Markenwerk erbringt für den Kunden Leistungen im Bereich Beratung, Strategieentwicklung, Performance-Marketing, Creative-Produktion sowie die Bereitstellung der „Markenwerk KI-Marketing-Plattform" (im Folgenden „Plattform") gemäß individueller Vereinbarung.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Einzelangebot bzw. der Auftragsbestätigung. Die Plattform wird im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells zur Nutzung über das Internet zur Verfügung gestellt.
(3) Markenwerk schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, soweit dies nicht ausdrücklich als Erfolgsmodell vereinbart wurde.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Markenwerk alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge (z. B. zu Werbekonten, Shopsystemen, Analyse-Tools), Materialien und Rechte rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zur Entscheidung über alle den Auftrag betreffenden Fragen berechtigt ist.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung des Kunden, ist Markenwerk berechtigt, hieraus entstandene Mehraufwände gesondert zu berechnen.
§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Einzelangebot. Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Preise in Euro und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Die Vergütung kann sich aus einer Fixkomponente, einem erfolgsabhängigen Anteil oder einer Kombination beider Modelle zusammensetzen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Markenwerk berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und die weitere Leistungserbringung – einschließlich des Plattform-Zugangs – bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
§ 5 Laufzeit & Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit drei (3) Monate.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 6 Nutzung der KI-Marketing-Plattform
(1) Markenwerk räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang ein.
(2) Der Kunde darf die Plattform ausschließlich für den eigenen Geschäftsbetrieb und nur durch berechtigte Nutzer einsetzen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
(3) Die durch die Plattform generierten Inhalte (z. B. KI-Creatives, Texte, Skripte) werden mit Hilfe maschineller Lernverfahren erzeugt. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche generierten Inhalte vor Veröffentlichung auf rechtliche Zulässigkeit, insbesondere im Hinblick auf das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht, eigenverantwortlich zu prüfen.
(4) Markenwerk übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der durch die Plattform generierten Inhalte.
§ 6a Verbindung von Drittanbieter-Werbekonten (OAuth-Integrationen)
(1) Die Plattform ermöglicht es dem Kunden, Werbe- und Marketing-Konten externer Anbieter — insbesondere Google Ads, Meta Marketing API (Facebook, Instagram), Klaviyo und Triple Whale — über das standardisierte OAuth 2.0-Verfahren mit der Plattform zu verbinden, um Performance-Daten zentral auszuwerten.
(2) Die Verbindung erfolgt ausschließlich auf ausdrückliche Veranlassung des Kunden. Der Kunde versichert, dass er zur Erteilung der Zugriffsberechtigung für das jeweilige Werbekonto autorisiert ist und keine Rechte Dritter verletzt.
(3) Markenwerk greift auf die Drittanbieter-Konten ausschließlich lesend zu. Eine Erstellung, Änderung, Pausierung oder Löschung von Kampagnen, Anzeigengruppen, Anzeigen, Keywords, Budgets, Conversions oder Zielgruppen erfolgt durch Markenwerk nicht.
(4) Der Kunde kann eine bestehende Verbindung jederzeit über die Plattform (Settings → Integrations → Disconnect) oder direkt beim jeweiligen Anbieter widerrufen. Mit Widerruf erlischt der Zugriff der Plattform unmittelbar; alle aus dem betreffenden Konto abgeleiteten Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung gelöscht.
(5) Mit der Verbindung eines Drittanbieter-Kontos akzeptiert der Kunde zusätzlich die jeweiligen Plattform-Bedingungen des Anbieters, insbesondere die Google API Services User Data Policy sowie die Meta Platform Terms. Markenwerk verpflichtet sich seinerseits zur Einhaltung dieser Bedingungen, insbesondere der Limited-Use-Anforderungen.
§ 6b Verarbeitung von Daten aus verbundenen Werbekonten
(1) Aus den verbundenen Drittanbieter-Konten verarbeitet Markenwerk ausschließlich aggregierte Kampagnen-Performance-Daten (insbesondere Ad Spend, Impressions, Clicks, Conversions, Conversion Value, ROAS) auf Kampagnen-Ebene sowie Kontostammdaten (Konto-ID, Name, Währung, Zeitzone). Eine Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter (z. B. Endkunden des Werbetreibenden) findet nicht statt.
(2) Die so erhobenen Daten werden ausschließlich zu folgenden Zwecken verwendet: (a) Darstellung im Dashboard des Kunden, (b) Erstellung von Performance-Reports für den Kunden, (c) Generierung von Markt- und Wettbewerbsanalysen sowie KI-gestützten Creative-Vorschlägen für den Kunden.
(3) Die Daten werden weder an Dritte weitergegeben noch für eigene Werbezwecke von Markenwerk verwendet noch zum Training von KI-/Machine-Learning-Modellen herangezogen.
(4) Die Aufbewahrungsdauer der täglichen Aggregate beträgt 24 Monate rollierend; danach werden die Daten automatisch gelöscht. Verschlüsselte Refresh-Tokens werden gespeichert, solange die Verbindung aktiv ist.
(5) Details zur Datenlöschung, einschließlich einer eigenständigen Anweisung im Sinne der Meta Platform Terms („Data Deletion Instructions URL"), finden sich unter das-markenwerk.de/datenloeschung.
§ 7 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags speziell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Creatives, Texte) für den vereinbarten Verwendungszweck.
(2) Markenwerk bleibt berechtigt, allgemeine Methoden, Templates, Frameworks und die Plattform selbst auch für andere Kunden zu nutzen.
(3) Markenwerk darf den Kunden in eigenen Referenzdarstellungen (Website, Pitch-Decks, Case Studies) namentlich nennen und entsprechende Ergebnisse veröffentlichen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 9 Haftung
(1) Markenwerk haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Markenwerk nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Datenschutz
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung. Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Markenwerk.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.